Unzugängliche Gebäudebereiche, hohe Fassaden, Kirchtürme und Kirchenschiffe, Brücken, Kühltürme, unterirdische Hallen, Windkraftanlagen und viele mehr ...
All diese Objekte haben eine Gemeinsamkeit - Bauwerksinspektionen gestalten sich aufwändig und kostenintensiv. Umfangreiche Gerüstbauten, Industriekletterer sowie erhöhte Sicherheitsvorkehrungen sind notwendig. Gehweg- und / oder Straßen-sperrungen können erforderlich werden.
Ganz abgesehen von den Kosten für diese Maßnahmen und einem hohem Personaleinsatz, entstehen wirtschaftliche Verluste bedingt durch lange Ausfallszeiten von Anlagen während den Inspektionen. Eine ökonomische Alternative stellt eine Bauwerksinspektion aus der Luft
dar. Drohnen werden mittels entsprechender Bodenstation an die zu begutachtenden Bereiche gelenkt, bedürfen weder Gerüste, erhöhte Sicherheitsvorkehrungen noch verursachen Drohnen bei gut geplantem zeitlichen Einsatz lange betriebliche Ausfallszeiten.
Weitere Einsatzmöglichkeiten von Drohnen sind in der "Vermessung", bei Katastropheneinsätzen oder bei Wiederkehrenden Prüfungen an Windkraftanlagen zu finden. Mit dem entsprechenden Software-Tool können z.B. 3D-Gelände-Modelle erstellt und die Volumina von Erdbewegungen ermittelt werden.
Die Einsatzkräfte erhalten mittels der Drohne einen Überblick zur Gesamtsituation im Falle eines Großbrandes oder Industrieunfalls und können durch die kontinuierliche Live-Dokumentation der Drohne die Entwicklung der Situation beobachten und so ihre Maßnahmen optimiert leiten.
Zur wiederkehrenden Prüfung der Rotorblätter von Windkraftanlagen werden diese während des Einsatzes von z.B. Industriekletterern außer Betrieb gesetzt. Der personelle Einsatz beträgt hierbei 2 bis 3 Mann je Rotorblatt. Bei einem Windpark mit 10 Anlagen entsteht ein immenser zeitlicher Aufwand und entsprechend große wirtschaftliche Verluste durch lange Ausfallzeiten. Deutlich wirtschaftlicher lassen sich derartige Prüfungen mit einer Drohne durchführen. Ein großer Vorteil hierbei ist die Videodokumentation, welche nach dem eigentlichen Ortstermin jederzeit eine nachträgliche Bewertung von festgestellten Mängeln / Schäden zulässt.